Unser Leistungsprofil

Steuererklärungen

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Steuererklärungen, die unter bestimmten Voraussetzungen abgegeben werden müssen. Bei der Erfüllung dieser Pflichten helfen wir Ihnen kompetent, termingerecht und prüfen die dazu ergangenen Bescheide.

Dies umfasst insbesondere die

  • Einkommensteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Feststellung
  • Erbschafts- und Schenkungsteuererklärung

Damit Sie permanent über Ihre steuerliche Situation informiert sind, erstellen wir für Sie Planungsrechnungen.
Und vor allem erklären wir Ihnen, wie Sie Gestaltungsspielräume steueroptimal ausfüllen.


Existenzgründungsberatung

Sie haben eine grandiose Idee – wir begleiten Sie …

Wenn Sie sich zur Existenzgründung entschieden haben, ist es sinnvoll schon frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.  Mit dieser Entscheidung sind nicht nur steuerliche, sondern auch sozialversicherungs- und gewerberechtliche Fragen verbunden.

Wir machen Sie von Anfang an so fit, dass Sie angesichts der vielen Aufgaben, die vor Ihnen liegen, nichts vergessen oder wichtige Fristen versäumen.

Dazu besteht folgendes Leistungsangebot:

  • Prüfung der Geschäftsidee auf ihre Umsetzbarkeit
  • Gemeinsame Erarbeitung eines Konzeptes
  • Erstellen bzw. Überprüfen von Businessplänen
  • Erstellung von Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplänen
  • Erstellung von Umsatz- und Rentabilitätsvorschauen
  • Beratung bei der Wahl der Rechtsform
  • Beratung hinsichtlich Gründungsförderungen
  • Beratung bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Unterstützung bei Finanzierungsfragen und Gesprächen mit der Bank
  • Fachkundige Stellungnahme zu Existenzgründungen

Weitere Beratungsleistungen

Weiterhin erbringen wir folgende Leistungen:

  • Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten, wie z.B. Stundung von Steuerschulden, Verlängerung von Fristen oder Herabsetzung von Vorauszahlungen
  • Vertretung gegenüber Finanzbehörden: laufend und in Sonderfragen
  • Betreuung während Betriebsprüfungen durch Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger
  • Laufende Information über steuerliche Änderungen
  • Steuergutachtliche Tätigkeit
  • Risiko- und Schwachstellenanalyse und Entwicklung von Lösungsansätzen
  • Beratung zur Unternehmensnachfolge
  • Steuerliche Beratung zu Schenkung, Erbschaft
  • Begleitung bei Bankgesprächen
  • Fertigung von Vermögens- und Rentabilitätsübersichten für Kreditinstitute und Versicherungen
  • Beratung und Schulung Ihres Buchhaltungspersonals
  • Beratung in Zusammenhang mit EDV-gestütztem Rechnungswesen

Finanzbuchhaltung

Eine korrekte Erstellung der Finanzbuchführung stellt die Grundlage für eine aktive und vorausschauende steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung dar. Mögliche Schwachstellen können rechtzeitig erkannt werden, um ihnen kurzfristig entgegenzusteuern.

Wir bieten wir Ihnen folgende Services an:

  • Kontierung der laufenden Geschäftsfälle und EDV-gerechte Erfassung
  • Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassenden Meldungen auf elektronischem Wege
  • Laufende Abstimmung der Konten
  • Verwaltung von offenen Posten von Kunden und Lieferanten
  • Organisation des Rechnungswesens
  • Informationen über Ihren Geschäftsverlauf
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
  • Forderungsmanagement
  • Mahnwesen

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Buchhaltung als Inhouse-Lösung führen. Wir beraten Sie gern bei der Auswahl der geeigneten Software, bieten Ihnen Schulung und Betreuung Ihres Buchhaltungspersonals an, geben Informations-Updates über Änderungen im Steuerrecht und führen externe Kontrollen der von Ihnen intern selbst erstellten Buchhaltung durch.


Lohnbuchhaltung

Insbesondere Steuer-, Arbeits- und Sozialrecht unterliegen ständigen gesetzlichen Änderungen und bedürfen wegen ihrer Komplexität bei der Umsetzung fachlicher Unterstützung.

Mit der Erstellung Ihrer Lohn- und Gehaltsabrechnungen werden Sie von Überwachungsaufgaben und Kontrollen entlastet. Unsere Kanzlei hat den Prozess der Lohnabrechnung perfektioniert und bietet Ihnen jederzeit einen reibungslosen und termingerechten Ablauf.

Unser Leistungsspektrum umfasst:

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Baulohn
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben
  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Meldewesen Sozialkassen
  • Meldung Berufsgenossenschaft
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
  • Elektronische Übermittlung Daten zu Sozialversicherungsträger und Finanzamt
  • Steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen

Mehr Informationen: Mehr Netto vom Brutto (Datev)


Jahresabschluss

Wir erstellen Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht auf den bei Ihnen vorliegenden Bilanzstichtag für alle Rechtsformen bei buchführungspflichtigen Unternehmen.

Für Steuerpflichtige, die nicht verpflichtet sind Bücher zu führen und Abschlüsse anzufertigen, kann eine sogenannte Einnahmen – Überschuss Rechnung – nach § 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) – erstellt und auf diese Weise der Gewinn ermittelt werden.

Sofern benötigt, erfolgt eine Erstellung von Eröffnungsbilanzen oder Zwischenabschlüssen. Der Umfang der bei Ihnen gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen wird individuell für Sie bestimmt. Offenlegungspflichten oder spezielle Anforderungen von Banken, wie bspw. Jahresabschlusserstellung nach BaFin finden dabei Berücksichtigung.